Ersatzwahl  von zwei Amtsrichterinn oder zwei Amtsrichtern

Die Amtsdauer der Amtsrichterinnen und Amtsrichter endet automatisch mit dem Erreichen des 65. Altersjahres. Wer das Amt weiter ausführen möchten, muss neu kandidieren.

Unsere CVP Amtsrichterin Heidi Ehrsam ist von dieser Regelung betroffen. Sie hat sehr grosse Freude an der Aufgabe, hat sich jetzt aber trotzdem entschlossen, nicht mehr zu kandidieren. Wir danken Heidi Ehrsam für den jahrelangen Einsatz als Amtsrichterin.

Interessenten melden sich beim Co-Parteipräsidenten bis am 2.8.19